Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen ohne Frühstück, 10% des Übernachtungspreises, es werden demnach 90% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.